Sowohl bei der Erstvorstellung als auch im Verlauf der Behandlung wird immer eine gültige Versichertenkarte Ihres Kindes benötigt. Eine Behandlung, Überweisung oder Verordnung ohne entsprechenden Versicherungsnachweis von gesetzlich versicherten Patienten ist nicht möglich.
Die Kosten werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Für die Vorstellung und Behandlung eines Kindes bei Kinder- und Jugendpsychiatern ist in der Regel das Einverständnis aller Sorgeberechtigten notwendig. Sollten nicht beide Elternteile beim Erstgespräch anwesend sein können, ist ein unterschriebenes Einverständnis des nicht anwesenden Sorgeberechtigten notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht entfällt dies natürlich.
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: Sorgerecht_Einverständniserklärung
Einverständniserklärung: Videosprechstunde
UNTERLAGEN FÜR DIE ERSTVORSTELLUNG
Krankenkassenkarte
U-Heft (gelbe Vorsorgeheft)
Kitaberichte bei Kindern im Kitaalter
Zeugnisse oder Schulberichte/Entwicklungsberichte bei Schulkindern
Bereits vorliegende psychologische oder ärztliche Berichte
Auflistung über frühere oder aktuelle Medikamente