ERSTVORSTELLUNG UND BEHANDLUNG

Sowohl bei der Erstvorstellung als auch im Verlauf der Behandlung wird immer eine gültige Versichertenkarte Ihres Kindes benötigt. Eine Behandlung, Überweisung oder Verordnung ohne entsprechenden Versicherungsnachweis von gesetzlich versicherten Patienten ist nicht möglich.  

Die Kosten werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.  

Für die Vorstellung und Behandlung eines Kindes bei Kinder- und Jugendpsychiatern ist in der Regel das Einverständnis aller Sorgeberechtigten notwendig. Sollten nicht beide Elternteile beim Erstgespräch anwesend sein können, ist ein unterschriebenes Einverständnis des nicht anwesenden Sorgeberechtigten notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht entfällt dies natürlich.  

Ein entsprechendes Formular finden Sie hier: Sorgerecht_Einverständniserklärung

Einverständniserklärung: Videosprechstunde

UNTERLAGEN FÜR DIE ERSTVORSTELLUNG

Krankenkassenkarte

U-Heft (gelbe Vorsorgeheft)

Kitaberichte bei Kindern im Kitaalter

Zeugnisse oder Schulberichte/Entwicklungsberichte bei Schulkindern

Bereits vorliegende psychologische oder ärztliche Berichte 

Auflistung über frühere oder aktuelle Medikamente 


 
 
 
 
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